Luxemburg 100 Francs 1964 Jean Silber

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Luxemburg 100 Francs 1964 Jean Silber
Durchmesser 33,5 mm und ein schönes Gewicht von 15,03 Gramm Silber, Lieferung eingeschweisst in transparenter Folie, das Pendant zur Silbermünze „Charlotte“

Nicht vorrätig

Beschreibung

Luxemburg 100 Francs 1964 Jean Silber

Als 1964 die Großherzogin Charlotte am 12. November abdankte, hat sie ihrem Sohn Jean alle Amtsgeschäfte übertragen, somit wurde er Thronfolger.
Jean wiederum übertrug im Jahr 1998 seine Amtsgeschäfte seinem Sohn Henri, der in den folgenden zwei Jahren zwar die Aufgaben eines Großherziges übernahm, jedoch nicht Großherzog selbst war. Das war immer noch sein Vater Jean. Erst im Jahr 2000 übertrug Jean am 7. Oktober die Thronfolge auf seinen Sohn. Er ist bis heute mit seiner Frau Maria Teresa Messer verheiratet, hat 4 Kinder und regiert in Luxemburg. Bekannt wurde er, da er 2008 das Gesetz zur „Sterbehilfe“ ablehnet und 2009 zustimmen musste.
Avers:
Familienwappen, Umschrift: GRAND DUCHE DE LUXEMBOURG, darunter der Nennwert mit 100 F (Luxemburgischer Franc) und rechts und links des Wappens 1964
Revers:
Mittig das Portrait von Jean mit dem Blick nach links, Umschrift: JEAN GRAND DUC DE LUXEMBOURG
Münzdetails zu Luxemburg 100 Francs 1964 Jean Silber
Ausgabeland: Luxemburg
Metall: Silber (835/1000)
Gewicht: 18,00 g
Durchmesser: 33,50 mm
Nennwert: 100 Luxemburgischer Franc
Feingewicht: 15,03g Silber

Diese sehr gut erhaltene Luxemburg 100 Francs 1963 Charlotte 1919-1964 Silbermünze entstammt dem 2er-Set „Charlotte und Jean“. Diese beiden Silbermünzen sind zum Gedenken an den 50. Jahrestag der Abdankung von Charlotte im Jahr 1964 und den Thronwechsel ihres Sohnes Joan.

Luxemburg 100 Francs 1964 Jean Silber

Hinweis

Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Es besteht für nicht von der NES hergestellte Fremdprodukte kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da Versiegelungen, Verschweißungen, Verpackungen für Echtheitskontrollen geöffnet werden müssen. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt, diverse Jahrgänge oder Prägestätten. Die Fotografien geben nicht die Originalgröße wieder, die Farbe kann von den Originalfarben abweichen.