China Panda 25 Yuan 1994 Bimetall Gold Silber Münze PP
Die China Panda 25 Yuan 1994 Bimetall zählt zu den gesuchten Sammlermünzen. Die Münze setzt sich aus zwei Legierungen zusammen.
Bimetall Münzen:
Bimetallische Münzen bestehen aus zwei unterschiedlichen Metallen (Legierungen). Die Metalle müssen voneinander getrennt in der Münze verarbeitet sein. Die meisten Bimetallmünzen haben ein inneres Kernstück aus einer Legierung und einen äußeren Ring aus der anderen Legierung. Die Herstellung von Bimetallmünzen ist wesentlich aufwändiger als die Herstellung einer Münze aus einer Legierung.
Beide Münzstücke in jeweils unterschiedlichen Metallen werden separat angefertigt. Erst zum Schluss wird der Münzring mit dem Münzkern zusammengesetzt und die Zusammengesetze Münze wird geprägt. Dieser Aufwand macht die Münze gleichzeitig extrem fälschungssicher. Daher sind die Münzen aus zwei Legierungen gesuchte Sammlermünzen. Die Auflage ist klein, der Sammlerwert um so höher.
Münzdetails:
Herkunftsland: China
Prägestätte: Shanyang
Nennwert 25 Yuan
Prägejahr: 1994
Münzgewicht:
Material der Münze Bimetall:
1/4 oz Feingold 999‰ (7,77 Gramm Feingold)
1/8 oz Feinsilber 999‰
Feingehalt beider Edelmetalle: 999‰
Durchmesser: 30 mm
Rand: geriffelt
Auflage: 2.500
Ein Kern aus Feingold und ein Ring aus Feinsilber in höchster Qualität ergeben eine Münze. Der silberne Ring um das Innere der Münze aus Feingold wiegt 1/8 Unze. Der innere Goldkreis wiegt 1/4 Unze.
Die Münze ist in höchster Prägequalität,Polierte Platte, angefertigt. Die Auflage ist mit 2.500 Stück sehr klein. Die Münze ist ausschließlich im Zweitverkauf zu bekommen. Verkauft wird die Münze eingeschweisst. Es sind ganz leichte Gebrauchsspuren sichtbar und winzige oberflächliche Kratzer.
Der Verkauf erfolgt differenzbesteuert und dadurch sind diese Silbermünzen extrem günstig zu erwerben. Dies bietet dann für die neuen Käufer den Vorteil des Erwerbs als differenzbesteuertes Anlagemetall Silber. Normalerweise wird der Metallwert von Anlagemetallen wie Silber, Platin oder Palladium für den Käufer beim Erstverkauf mit 19% Umsatzsteuer belegt.
Es gibt aber Ausnahmen die einen günstigen Kauf ermöglichen.
-Differenzbesteuerte Anlagemetalle-
Die Differenzbesteuerung ist im § 25 a des Umsatzsteuergesetzes geregelt und muss vom Händler durch Ankaufs- und Verkaufsbelege für den Fiskus nachweisbar sein. Es betrifft nur bestimmte Anlagemetalle, die in der Form nicht veränderbar sind.
Besteuert wird mit 19% Umsatzsteuer nur die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Händlers und seinem Verkaufspreis. Ein zumeist sehr viel geringerer Steuerbetrag der auch den Erwerb von zu versteuernden Anlagemetallen wieder interessant macht.
China Panda 25 Yuan 1994 Bimetallmünze aus Gold und Silber