Altdeutschland Oldenburg 12 Grot Anton Günther 1658

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Altdeutschland Oldenburg 12 Grot Anton Günther 1658
Historisches altdeutsches Zahlungsmittel aus Bremen, 1603-1667, Großherzog Anton Gunt., altdeutsche Silbermünze, Schrötlingsfehler,

Nicht vorrätig

Beschreibung

Altdeutschland Oldenburg 12 Grot Anton Günther 1658

Die Silbermünze aus Altdeutschland Oldenburg 12 Grot Anton Günther 1658 ist trotz ihrer Beschädigung eine absolute Rarität. Die Prägezeit dieser alten Silbermünzen lag zwischen 1603-1667. Der Nennwert 12 Grote gab es im Raum Bremen in der Zeit von 1600 bis 1650. Die Münze zählt zu den altdeutsche Münzen und Medaillen, über 360 Jahre alt.

Avers:
Brustbild des Großherzogs von Oldenburg, Graf Anton Günther, mit einem verzierten Seitenwehr (Wehrgehenk) und aufwändig gearbeiteten Kragen seines Gewandes. 
Revers:
Gekröntes Wappen, darunter Nennwert 12 GROT. In derUmschrift das Prägejahr 1658

Münzdetails:
Prägezeit: 1603-1667 / Altdeutschland
Münzgewicht: 5,75 g
Durchmesser: 30 mm / unregelmäßig
Rand: glatt
Erhaltung: insgesamt bis auf die Beschädigung sehr schön, alle Details sichtbar.  Schrötlingsriss, Beschädigung der Ronde am Riss. Fehlt ein Stück. Münzrand durch Abnutzung unregelmäßig. Umschrift teilweise abgenutzt

Währung GROT:
Damals gab es unterschiedliche Währungen, je nach Region in der man sich befand. Es gab Schilling, Doppelschilling, Gulden, Schwaren, Thaler, Kreuzer, Mariengroschen, Gute Groschen und auch Pfennige. Groten gab es im Bremer Raum. Sie zählten zu den norddeutschen Kleingroschen. Der Name erinnert an die englische Währung Groat ( 4 Pence). Umgerechnet waren 54 GROTE 1 Thaler. 

Altdeutschland Oldenburg 12 Groten Anton Günther 1658
Gesuchte historische Silbermünze

Hinweis

Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Es besteht für nicht von der NES hergestellte Fremdprodukte kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da Versiegelungen, Verschweißungen, Verpackungen für Echtheitskontrollen geöffnet werden müssen. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt, diverse Jahrgänge oder Prägestätten. Die Fotografien geben nicht die Originalgröße wieder, die Farbe kann von den Originalfarben abweichen.